Image"Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule (...)  . Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind." (Art. 65 [1] BayEUG)

Mit diesem Zitat aus dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wird die Aufgabe des Elternbeirats sehr allgemein umrissen. Um jedoch die Aktivitäten unseres Elternbeirats bekannter zu machen, berichten die Mitglieder dieses Gremiums auf der erweiterten Elternbeiratsseite unserer Homepage. Im oberen Teil der Seite stellen sich die Elternbeiräte vor, im unteren Teil findet der Leser Berichte über die Aktivitäten der zwölf gewählten Elternvertreter.