gerichtsbesuch 2025 thsAm Vormittag vom 13.05.2025 durfte die Klasse 9b im Amtsgericht in Ingolstadt eine Gerichtsverhandlung besuchen. Angeklagt waren zwei Brüder – im Folgenden Person A und  ...

 

 

Person B genannt – beide wohnhaft in der Nähe von Ingolstadt. Der zentrale Vorwurf: Schwere Körperverletzung nach einer Auseinandersetzung, bei der ein Mann durch Schläge verletzt wurde.

Die Anklage gegen Person A war umfangreich: Neben dem gemeinschaftlichen Einschlagen auf das Opfer kamen auch Sachbeschädigung (30 € Schaden), Beleidigungen, Bedrohungen, extremistische Parolen, Diebstahl und Hausfriedensbruch hinzu. Bei der Vernehmung räumte Person A sämtliche Taten ein. Er begründete sein Verhalten mit Alkoholmissbrauch und familiären Problemen. Zudem habe das Opfer selbst provoziert und ihn beleidigt. Das Opfer war nach Angaben aller Beteiligten stark alkoholisiert.

Person B hingegen bestritt zunächst, überhaupt am Tatort gewesen zu sein – nahm diese Aussage später aber zurück. Dennoch betonte er, nicht an der eigentlichen Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Das Opfer und eine Zeugin konnten jedoch beide Brüder am Ort des Geschehens identifizieren und bestätigten in ihren Aussagen, die Schlägerei miterlebt zu haben.

Die Plädoyers sorgten für Spannung: Der Staatsanwalt forderte für Person A eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat - alternativ drei Jahre Bewährung. Für Person B wurden zwei Wochen Jugendarrest vorgeschlagen. Die Verteidigung versuchte, mildernde Umstände geltend zu machen: A habe alles gestanden, Reue gezeigt und sei durch das Opfer provoziert worden. Sein Anwalt plädierte für drei Wochen Arrest unter Anwendung des Jugendstrafrechts. Für Person B forderte er Freispruch oder im schlimmsten Fall 50 Sozialstunden, da seine Beteiligung nicht eindeutig nachgewiesen sei.

Das letzte Wort gehörte den Angeklagten, was sie nutzten, um sich zu entschuldigen. A versprach, keinen Alkohol mehr zu trinken und nie wieder straffällig zu werden. Auch B beteuerte, dass so etwas nicht wieder vorkommen werde.

Für zehn Minuten zog sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück und verkündete dann das Urteil. Person A erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Person B muss 80 Sozialstunden ableisten.

Insgesamt war es ein spannender Vormittag und wir hatten das Glück das zumindest eine der beiden Verhandlungen, wenn auch mit etwas Verspätung, stattgefunden hat.

(Paul Geißenhöner, 9b)