"Lernen in Gemeinschaft" - so ist unsere Schulvereinbarung [pdf] überschrieben, die das Zusammenleben in der Schule regelt.


Realschule Kösching: Lernen in Gemeinschaft

Schulvereinbarung der Realschule Kösching

Die Realschule Kösching hat nun ein eigenes Zuhause, ein neues, großzügiges Schulhaus, in dem wir uns wohl fühlen wollen, in dem erfolgreiches Arbeiten gelingt, wo Lernen zum Erlebnis wird. Schule er-leben – in unserem Schulgebäude ist dies möglich, denn unser Schulhaus „lebt“. Sein Herz ist der lichtdurchflutete, „grüne“ Innenhof, von dem aus alle Gebäudeteile mit Licht und „Lebensenergie“ versorgt werden.

Im Mittelpunkt einer Schule aber stehen die Menschen, die sich Tag für Tag begegnen, um hier miteinander und voneinander zu lernen. Erst durch die große Gemeinschaft der Schulfamilie wird unsere Schule zum Leben erweckt.

Die Realschule Kösching möchte zum Erlebensraum werden, ein Ort, an dem Gemeinschaft und erfolgreiches Lernen gelingen.

Lernen in Gemeinschaft wird aber nur dann wirklich erlebbar, wenn jeder Einzelne ein paar grundsätzliche Regeln beachtet und bereit ist, seinen Teil an Verantwortung zu tragen – Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft, gegenüber der Schule und ihren Einrichtungen, gegenüber der Natur und unserer Umwelt.

 

1. Miteinander umgehen

 

Rücksicht, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft erleichtern das Zusammenleben.

Deshalb wollen wir

  • auf einen freundlichen und höflichen Umgangston achten;
  • niemanden beleidigen, beschimpfen oder verspotten;
  • wo es nötig ist, unsere Hilfe anbieten.

Die älteren SchülerInnen unserer Schule übernehmen Verantwortung für die SchülerInnen der unteren Jahrgänge, indem sie sich um diese kümmern und ihnen Vorbild sind.

 

Gewalt ist kein geeignetes Mittel zur Lösung von Streitigkeiten.

Daher wollen wir uns bemühen, Auseinandersetzungen auf friedlichem Weg zu beenden!

 

Denk’ daran:

Handle gegenüber anderen so, wie du selbst gerne behandelt werden möchtest !

 

Diese Umgangsformen beachten wir auch auf dem Schulweg und im Schulbus.

 

2. Der Unterricht

 

Ungestört zu arbeiten ist die Grundlage für erfolgreiches Lernen.

Deshalb wollen wir

  • immer pünktlich zum Unterricht erscheinen;
  • zu Stundenbeginn alle zum Unterricht notwendigen Materialien bereithalten;
  • unsere Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beim Lernen stören.

Zu Beginn des Schuljahres werden von jeder Klasse verbindliche Regeln für ungestörten Unterricht und erfolgreiches Lernen aufgestellt.

 

 

3. Ordnung und Sauberkeit

 

An unserer Schule soll man sich jederzeit wohl fühlen können.

Deshalb wollen wir

  • unsere Arbeitsmaterialien und die Schulmöbel sauber halten, nicht bemalen oder beschädigen;
  • die Wände nicht beschmieren;
  • auf Sauberkeit in den Toiletten achten;
  • Papier und Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter werfen;
  • sparsam mit Wasser und Strom umgehen.

 

Der Innenhof ist das „Herz“ unserer Schule. Er ist ausschließlich ein Ort des Lernens und der Ruhe und dient daher nicht als öffentlicher Aufenthaltsbereich. Dieser natürliche Lebensraum, in dem wir besonders auf Sauberkeit und Ordnung achten wollen, verdient unsere ausdrückliche Rücksichtnahme.

 

4. Pausen

 

Pausen sind als Ausgleich zum Unterricht gedacht und dienen der Erholung.

Deshalb wollen wir

  • uns in den Pausen gegenüber den Erwachsenen sowie Mitschülerinnen und Mitschülern rücksichtsvoll benehmen;
  • den Pausenbereich der Schule und die Außenanlagen des Schulgeländes pfleglich behandeln und sauber halten.

 

5. Der Klassenraum

 

Lernen braucht eine ansprechende Lernumgebung.

Deshalb wollen wir

  • mit Einrichtungsgegenständen und Geräten im Klassenraum stets sorgsam umgehen;
  • auf Ordnung im Klassenraum achten, damit der Unterricht pünktlich und ohne Störungen stattfinden kann;
  • auch in fremden Klassenräumen und in Fachräumen keinerlei Unordnung hinterlassen.

 

6. Eigentum

 

Wir achten und respektieren fremdes Eigentum.

Deshalb wollen wir

  • alles, was uns nicht gehört, weder an uns nehmen noch zerstören;
  • Kleidung und Schulsachen anderer nicht beschädigen oder verschmutzen;

· Fundsachen möglichst umgehend dem Eigentümer zurückgeben oder zum Hausmeister bringen.

 

Kösching, im Oktober 2006